Anwalt
Der Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt ist der einzige umfassend rechtlich ausgebildete Parteienvertreter und zur Vertretung vor allen Gerichten, Behörden sowie in außenbehördlichen Angelegenheiten berechtigt. Seine Tätigkeit ist staatlich unabhängig; er wahrt ausschließlich die Interessen seiner Klienten und unterliegt einer strengen Verschwiegungspflicht.
Die moderne Rechtsanwaltschaft basiert auf der Rechtsanwaltsordnung von 1868, die bis heute – in angepasster Form – die gesetzliche Grundlage bildet. Österreichische Rechtsanwälte absolvieren ein Universitätsstudium, eine mehrjährige Gerichtspraxis, die Ausbildung in einer Kanzlei und die Rechtsanwaltsprüfung.
Auf Basis seiner Ausbildung und Erfahrung beurteilt der Anwalt die Erfolgsaussichten eines Mandats und vertritt Klienten in allen Rechtsbereichen: Familien- und Erbrecht, Wohn- und Mietrecht, Arbeits-, Handels- und Insolvenzrecht, Schadenersatz, Verwaltungsverfahren, Vertragsgestaltung sowie Immobilien und Gesellschaftsrecht. Bei Immobilientransaktionen übernimmt er häufig die treuhändige Abwicklung. In Strafverfahren vertritt er Angeklagte als Verteidiger.
In bestimmten Verfahren besteht Anwaltszwang. Personen ohne ausreichend finanzielle Mittel erhalten im Rahmen der Verfahrenshilfe einen Rechtsanwalt zur notwendigen Vertretung.
Der Anwalt haftet für sachgerechte Beratung und ist verpflichtend haftpflichtversichert. Zudem unterliegt er der Aufsicht und Disziplinargewalt der Rechtsanwaltskammer, die auch Treuhandschaften kontrolliert.
Honorar
Qualifizierte anwaltliche Beratung verhindert oft kostspielige Fehler. Anwaltskosten sind gesetzlich geregelt und grundsätzlich nachvollziehbar. Dennoch lasse sich die Gesamtkosten zu Beginn eines Verfahrens nicht immer exakt vorhersagen, da sie vom Einzelfall und dem Verhalten anderer Beteiligter abhängen
Ohne besondere Honorarvereinbarung richtet sich das Entgelt nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und den Autonomen Honorarkriterien. Die Tarifsätze sind nach Art und Umfang der Leistung sowie nach einer Bemessungsgrundlage – etwa dem Streit- oder Vertragswert – festgelegt
Abgerechnet werden entweder alle erbrachten Leistungen oder bestimmte tariflich definierte Hauptleistungen zuzüglich eines Einheitssatzes, der Nebenleistungen abdeckt. Alternativ können Pauschalen oder Stundensätze frei vereinbart werden.
Bei Unklarheiten kann die Honorarnote durch die Rechtsanwaltskammer überprüft werden.
Treuhandschaft
Bei Treuhandschaften verwahrt der Rechtsanwalt Geldbeträge bis zum Eintritt einer vereinbarten Bedingung und zahlt sie anschließend an den vorgesehenen Empfängern aus. Besonders bei Immobiliengeschäften ist dies wesentlich, um Käufer, Verkäufer und finanzierende Banken abzusichern.
Die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer führt ein Treuhandbuch, in dem alle Treuhandschaften der beigetretenen Anwälte erfasst werden. Unabhängige Prüfer und die Zusammenarbeit mit Treuhandbanken gewährleisten eine sichere und transparente Abwicklung.
Treuhandgelder werden ausschließlich auf speziellen Treuhandkonten verwahrt. Verfügungen sind nur mit einem vorab unterzeichneten Kontoverfügungsauftrag möglich; Kontobewegungen werden direkt von der Bank an die Begünstigten gemeldet.
Dieses System bietet höchste Sicherheit bei Immobilientransaktionen. Eine Liste der Mitglieder der Treuhandrevision sowie der Treuhandbanken ist bei der Steiermärkischen Rechtsanwaltskanzlei erhältliche.